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SIBOM Erstellt am: 31.03.2020 , Überarbeitet am: 25.08.2023 , Version: 1.4 — Safety Data Sheet — SILKEM, d. o. o.

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SILKEM, d. o. o.
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SDS
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SIBOM Erstellt am: 31.03.2020 , Überarbeitet am: 25.08.2023 , Version: 1.4
CAS
1318-23-6
Product code
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German
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25.08.2023 · Version 1.4
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SICHERHEITSDATENBLATT NACH VERORDNUNG (EG)1907/2006 Produktname: SIBOM® Erstellt am: 31.03.2020, Überarbeitet am: 25.08.2023, Version: 1.4

ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES

UNTERNEHMENS

1.1 Produktidentifikator

Produktname SIBOM ®

Name: Böhmit (CAS: 1318-23-6, EC: 215-284-3) REACH Registrierungsnummer: 01-2119555298-28-0018 https://my.chemius.net /p/Aptya9/en/pd/de Synonym

The product names refer to additional codes representing different material grades:

SIBOM P84, SIBOM P84-VLS, SIBOM MP-84-1, SIBOM MP-84-2, SIBOM MP84-1-VLS, SIBOM

MP84-2-VLS, SIBOM P76

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen

Additive, Flammschutzmittel , Füllstoff, Katalysator, der Industrie von Keramik

Verwendungen, von denen abgeraten wird

n.b.

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller

SILKEM, d. o. o. Tovarniška cesta 10 2325 Kidričevo, Slowenien +386 2 7991 200 info@silkem.si

1.4 Notrufnummer Notrufnummer

112

Hersteller

+386 2 7991 208 (7h - 15h)

ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gemäß den Vorschriften ist die Zubereitung nicht als gefährlich eingestuft.

2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung von Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenhinweise:

Nicht anwendbar.

Zusätzliche Gefahrenhinweise (EU):

Nicht anwendbar.

Sicherheitshinweise:

Nicht anwendbar. Seite 1 von 13

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Besondere Gefahrenhinweise

Die Zubereitung ist gemäß den Vorschriften nicht als gefährlich eingestuft.

2.3 Sonstige Gefahren

PBT/vPvB

n.b.

Endokrinschädliche Eigenschaften

Das Produkt enthält keine Stoffe mit potenziell endokriner Wirkung.

Zusätzliche Hinweise

Das Produkt enthält keine Stoffe, die als beständig oder toxisch eingestuft wurden, oder Stoffe, die sich anreichern können (PBT), bzw. sehr beständige oder stark toxische Stoffe oder Stoffe, die sich stark anreichern können.

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

3.1 Stoffe

Einstufung gemäß Spezifische CAS EC Index Anmerkungen zu Name % Verordnung (EG) Konzentrationsgre Reach Inhaltsstoffen Nr. 1272/2008 nzen

1318-23-6 215-284-3 Böhmit - >99 / / / 01-2119555298- 28-0018

3.2 Gemische Für Stoffe siehe 3.1 .

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Anmerkungen

Im Zweifelsfall oder wenn sich die Symptome nicht bessern, Arzt aufsuchen. Einer bewusstlosen Person niemals etwas über den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit Verunfallten in stabile Seitenlage bringen und stellen Sie sicher, dass die Atemwege durchgängig sind.

Nach Inhalation

Verunfallten an die frische Luft bringen - kontaminierten Bereich verlassen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Mit Produkt verunreinigte Kleidung und Schuhe entfernen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. Körperteile, die in Berührung mit der Zubereitung kamen, sollten mit Wasser abgespült werden. Vor erneuter Verwendung verunreinigte Kleidung und Schuhe reinigen.

Nach Augenkontakt

Offene Augen, auch unter den Augenlidern, sofort mit viel fließendem Wasser ausspülen. Bei andauernder Reizung medizinischen Dienst/Arzt konsultieren!

Nach Verschlucken

Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. Im Zweifelsfall oder im Falle der Verschlechterung ärztliche Hilfe suchen. Dem Arzt Sicherheitsdatenblatt oder Etikett vorzeigen.

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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Nach Inhalation

n.b.

Nach Hautkontakt

n.b.

Nach Augenkontakt

n.b.

Nach Verschlucken

n.b.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatisch behandeln.

ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel

Löschmittel hinsichtlich der Umstände und anderer Faktoren auswählen.

Ungeeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Verbrennungsprodukte

n.b.

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Schutzmaßnahmen

n.b.

Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung

Im Brandfall: Geeigneten Atemschutz verwenden - umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder völlige Schutzausrüstung.

Sonstige Angaben

Kontaminiertes Löschwasser und Brandrückstände müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Staub nicht einatmen.

Vorsichtsmaßnahmen

Entsprechende Lüftung sichern.

Notfallmaßnahmen

n.b.

Einsatzkräfte

n.b.

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6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation/Gewässer/Abflüsse oder in den durchlässigen Boden gelangen lassen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Rückhaltung

Verschütten der Zubereitung verhindern - Löcher an der beschädigten Verpackung verdichten.

Reinigung

Stoff mechanisch aufnehmen und in besonderen Behältern sammeln und gemäß den vorhandenen Vorschriften entsorgen.

Sonstige angaben

n.b.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch Abschnitte 8 und 13.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zum Verhindern von Bränden

Gute Lüftung sicherstellen.

Maßnahmen zum Verhindern von Aerosol- und Staubbildung

Staubentstehung verhindern.

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt

n.b.

Sonstige Maßnahmen

n.b.

Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz

Für persönliche Hygiene sorgen (vor der Pause und bei Arbeitsende Hände waschen). Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. Staub nicht einatmen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen

An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren; An einem trockenen Ort lagern. Vor Feuchtigkeit schützen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Verpackungsmaterialien

n.b.

Anforderungen an den Lagerraum und die Behälter

n.b.

Anweisungen zur Ausstattung des Lagers

Lagerklasse: 13

Weitere Informationen zu Lagerbedingungen

n.b.

7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen

Für Informationen bezüglich Identifizierungsanwendung siehe Unterabschnitt 1.2.

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Für den industriellen Sektor spezifische Lösungen

n.b.

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE

SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

8.1 Zu überwachende Parameter Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz

n.b.

Angaben über Überwachungsverfahren

DIN EN 482:2021 Exposition am Arbeitsplatz – Verfahren zur Bestimmung der Konzentration von chemischen Arbeitsstoffen – Grundlegende Anforderungen an die Leistungsfähigkeit; Deutsche Fassung EN 482:2021DIN EN 689:2020 Exposition am Arbeitsplatz - Messung der Exposition durch Einatmung chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten; Deutsche Fassung EN 689:2018+AC:2019

DNEL/DMEL-Werte

Für das Produkt

n.b.

Für Inhaltsstoffe

Expositionsfreque Name Typ Expositionsweg Anmerkung Wert nz

Böhmit Arbeitnehmer inhalativ Langzeit / 3.59 mg/m³

2.37 mg/kg Böhmit Verbraucher oral Langzeit / Körpergewicht/Tag

PNEC-Werte

Für das Produkt

n.b.

Für Inhaltsstoffe

Name Expositionsweg Anmerkung Wert

Böhmit Süßwasser / 74.9 μg/l

Mikroorganismen in Böhmit / 20 mg/L Kläranlagen

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Stoff/Gemisch-bezogene Maßnahmen zum Verhindern von Exposition bei identifizierten Verwendungen

Staub nicht einatmen.

Strukturelle Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

n.b.

Organisatorische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

n.b.

Technische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

An Stellen mit einer höheren Konzentration für gute Lüftung und lokale Absaugung sorgen.

Persönliche Schutzausrüstungen

Augen-/Gesichtsschutz

Bei Spritzgefahr Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden (DIN EN 166:2002).

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Handschutz

Schutzhandschuhe (DIN EN ISO 374-1:2018).

Geeignete Materialien

Keine Daten verfügbar

Körperschutz

Schutzkleidung (DIN EN ISO 13688:2022) und Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345:2022).

Atemschutz

Bei normaler Verwendung und geeigneter Belüftung nicht erforderlich. Im Fall einer unzureichenden Belüftung Schutzmaske mit Filter P2.

Thermische Gefahren

n.b.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Stoff/Gemisch-bezogene Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

n.b.

Anweisungsmaßnahmen zum Verhindern von Exposition

n.b.

Organisatorische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

n.b.

Technische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition

n.b.

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aggregatzustand

fest

Farbe

weiß

Geruch

geruchlos

Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

Geruchsschwelle n.b.

Schmelzpunkt/Schmelzbereich > 300 °C

Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich n.b.

Entzündbarkeit (Nicht entzündlich.)

Untere und obere Explosionsgrenze (Nicht explosiv.)

Flammpunkt n.b.

Selbstentzündungstemperatur (Nicht selbstentzündlich.)

Zersetzungstemperatur > 340 °C

pH-Wert n.b.

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Viskosität n.b.

Löslichkeit n.b.

Verteilungskoeffizient n.b.

Dampfdruck n.b.

Dichte und/oder relative Dichte Schüttdichte: 200 — 1100 kg/m3

Relative Dampfdichte n.b.

Partikeleigenschaften n.b.

9.2 Sonstige angaben

Oxidierende Eigenschaften Nicht oxidierend.

Explosive Eigenschaften Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität Stabil bei normalem Gebrauch.

10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist stabil bei üblicher Lagerung und Handhabung.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Lager- und Gebrauchsbedingungen kommt es zu keinen gefährlichen Reaktionen.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen Nicht den hohen Temperaturen aussetzen. Böhmit zersetzt sich bei Temperaturen > 340 °C in Wasser (H2O) und Aluminiumoxid (Al2O3) ohne zu schmelzen.

10.5 Unverträgliche Materialien

Säuren. Starke Basen.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei sachgemäßer Verwendung gibt es keine gefährlichen Zersetzungsprodukte.

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ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

(a) Akute Toxizität

Für Inhaltsstoffe

Expositionsw Name Typ Reihe Zeit Wert Methode Anmerkung eg

> 2000 mg/kg Böhmit oral LD50 Ratte / Körpergewich / / t

Böhmit inhalativ LC50 Ratte 4 h 7.6 mg/l / /

(b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Für Inhaltsstoffe

Name Reihe Zeit Resultat Methode Anmerkung

Böhmit / / Nicht reizend. / /

(c) Schwere Augenschädigung/-reizung

Für Inhaltsstoffe

Name Expositionsweg Reihe Zeit Resultat Methode Anmerkung

Böhmit / / / Nicht reizend. / /

(d) Sensibilisierung der Atemwege / Haut

Für Inhaltsstoffe

Name Expositionsweg Reihe Zeit Resultat Methode Anmerkung

Nicht Böhmit - / / / / klassifiziert.

(e) Keimzell-Mutagenität

Für Inhaltsstoffe

Name Typ Reihe Zeit Resultat Methode Anmerkung

Böhmit / / / Nicht mutagen. / /

(f) Karzinogenität

Für Inhaltsstoffe

Expositions Name Typ Reihe Zeit Wert Resultat Methode Anmerkung weg

Böhmit / / / / / negativ / /

(g) Reproduktionstoxizität

Für Inhaltsstoffe

Name Typ Typ Reihe Zeit Wert Resultat Methode Anmerkung

Böhmit / / / / / Negativ. / /

Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften

n.b.

(h) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

n.b.

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(i) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Für Inhaltsstoffe

Expositio Ausgeset Anmerku Name Typ Reihe Zeit Organ Wert Resultat Methode nsweg ztsein ng

30 mg/kg Körperge Böhmit oral NOAEL Ratte / / / / / chronisch wicht/Ta g

70 subchron Böhmit inhalativ NOAEL Ratte / / / / / mg/m3 isch

(j) Aspirationsgefahr

Für Inhaltsstoffe

Name Resultat Methode Anmerkung

Keine nachteilige Wirkung Böhmit / / beobachtet.

Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften

n.b.

Wechselwirkungen

n.b.

11.2 Angaben über sonstige Gefahren

Endokrinschädliche Eigenschaften

Das Produkt enthält keine Stoffe mit potenziell endokriner Wirkung.

Sonstige Angaben

n.b.

ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN

12.1 Toxizität Akute Toxizität

Für Inhaltsstoffe

Expositionsda Name Typ Wert Reihe Organismus Methode Anmerkung uer

Oncorhynchus Böhmit LC50 100 mg/L 96 h Fische / / mykiss

Pimephales Böhmit LC50 100 mg/L 96 h Fische / / promelas

Daphnia Böhmit EC50 100 mg/L 48 h Daphnia / / magna

Chronische Toxizität

n.b.

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Abiotische Abbaubarkeit, Physikalische und fotochemische Beseitigung

n.b.

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Bioabbau

n.b.

12.3 Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient

n.b.

Biokonzentrationsfaktor (BCF)

n.b.

12.4 Mobilität im Boden Bekannte oder vorhergesagte Verteilung in den Umweltkompartimenten

n.b.

Oberflächenspannung

n.b.

Adsorption / Desorption

n.b.

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Der Stoff ist nicht als PBT oder vPvB klassifziert.

12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Das Produkt enthält keine Stoffe mit potenziell endokriner Wirkung.

12.7 Andere schädliche Wirkungen n.b.

12.8 Zusätzliche Hinweise n.b.

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt-/Verpackungsentsorgung

Produkt

Entsorgung gemäß lokaler oder behördlicher Vorschriften.

Abfallcodes/Abfallbezeichnungen gemäß LoW

n.b.

Verunreinigte Verpackungen

Gemäß den gültigen Umweltschutzgesetzen entsorgen.

Abfallcodes/Abfallbezeichnungen gemäß LoW

n.b.

Für die Abfallbehandlung relevante Angaben

Entsorgung gemäß der Abfallbewirtschaftungsverordnung.

Für die Entsorgung von Abwasser relevante Angaben

n.b.

Sonstige Empfehlungen zur Entsorgung

Gültige Gesetzgebung beachten!

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ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT

14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer

ADR/RID IMDG IATA ADN

Kein Gefahrgut. Kein Gefahrgut. Kein Gefahrgut. Kein Gefahrgut.

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR/RID IMDG IATA ADN

nicht angegeben/nicht nicht angegeben/nicht nicht angegeben/nicht nicht angegeben/nicht relevant relevant relevant relevant

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR/RID IMDG IATA ADN

nicht angegeben/nicht nicht angegeben/nicht nicht angegeben/nicht nicht angegeben/nicht relevant relevant relevant relevant

14.4 Verpackungsgruppe

ADR/RID IMDG IATA ADN

nicht angegeben/nicht nicht angegeben/nicht nicht angegeben/nicht nicht angegeben/nicht relevant relevant relevant relevant

14.5 Umweltgefahren

ADR/RID IMDG IATA ADN

NEIN NEIN NEIN NEIN

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

ADR/RID IMDG IATA ADN

Begrenzte Menge: nicht Begrenzte Menge: nicht Begrenzte Menge: nicht angegeben/nicht relevant angegeben/nicht relevant angegeben/nicht relevant

14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten

ADR/RID IMDG IATA ADN

nicht angegeben/nicht relevant

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (inklusive Verordnung (EU) 2020/878)

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- Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) - Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905) - MAK- und BAT-Werte-Liste 2013 - Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz–JArbSchG) - Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz -MuSchG) - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV–Störfall-Verordnung) - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)

VOC-Wert nach Richtlinie 2004/42/EG

nicht verwendbar

Inhaltsstoffe nach der Verordnung über Detergenzien EG 648/2004

n.b.

Besondere Hinweise

n.b.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht verfügbar.

ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN

Änderungen

2.3 Sonstige Gefahren 3.1 Stoffe 3.2 Gemische 5.1 Löschmittel 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und

Reinigung 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 9.2 Sonstige angaben 11.2 Angaben über sonstige Gefahren 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften

Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden

n.b.

Abkürzungen und Akronyme ATE ‒ Schätzwert der akuten Toxizität ADR ‒ Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADN ‒ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen CEN ‒ Europäisches Komitee für Normung C&L ‒ Einstufung und Kennzeichnung CLP ‒ Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 CAS-Nr. ‒ Chemical-Abstracts-Service-Nummer CMR ‒ Karzinogen, Mutagen oder Reproduktionstoxin CSA ‒ Stoffsicherheitsbeurteilung CSR ‒ Stoffsicherheitsbericht DMEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung DNEL ‒ Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung DPD ‒ Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG DSD ‒ Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG DU ‒ Nachgeschalteter Anwender EG ‒ Europäische Gemeinschaft ECHA ‒ Europäische Chemikalienagentur EG- Nummer ‒ EINECS- und ELINCS-Nummer (siehe auch EINECS und ELINCS) EWR ‒ Europäischer Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) EWG ‒ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EINECS ‒ Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe ELINCS ‒ Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe EN ‒ Europäische Norm EQS ‒ Umweltqualitätsnorm EU ‒ Europäische Union Euphrac ‒ Europäischer Standardsatzkatalog EAKV ‒ Europäischer Abfallkatalog (ersetzt durch LoW – siehe unten) Seite 12 von 13

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GES ‒ Generisches Expositionsszenarium GHS ‒ Global Harmonisiertes System IATA ‒ Internationaler Luftverkehrsverband ICAO-TI ‒ Technische Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr IMDG ‒ Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen IMSBC ‒ Internationaler Code für die Beförderung fester Massengüter mit Seeschiffen IT ‒ Informationstechnologie IUCLID ‒ International Uniform Chemical Information Database - Internationale einheitliche chemische Informationsdatenbank IUPAC ‒ Internationale Union für reine und angewandte Chemie JRC ‒ Gemeinsame Forschungsstelle Kow ‒ Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient LC50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration LD50 ‒ Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis) LE ‒ Rechtssubjekt LoW ‒ Abfallliste (siehe http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/list.htm) LR ‒ Federführender Registrant M/I ‒ Hersteller/Importeur MS ‒ Mitgliedstaat MSDB ‒ Materialsicherheitsdatenblatt OC ‒ Verwendungsbedingungen OECD ‒ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OEL ‒ Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz ABl. ‒ Amtsblatt OR ‒ Alleinvertreter OSHA ‒ Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz PBT ‒ Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff PEC ‒ Abgeschätzte Effektkonzentration PNEC ‒ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en) PSA ‒ persönliche Schutzausrüstung (Q)SAR ‒ Qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung REACH ‒ Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer StoffeVerordnung (EG) Nr. 1907/2006 RID ‒ Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter RIP ‒ REACH-Umsetzungsprojekt RMM ‒ Risikomanagementmaßnahme SCBA ‒ Umluftunabhängiges Atemschutzgerät SDB ‒ Sicherheitsdatenblatt SIEF ‒ Forum zum Austausch von Stoffinformationen KMU ‒ Kleine und mittlere Unternehmen STOT ‒ Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) RE ‒ Wiederholte Exposition (STOT) SE ‒ Einmalige Exposition SVHC ‒ Besonders besorgniserregende Stoffe UN ‒ Vereinte Nationen vPvB ‒ Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar Die Bedeutung der H-Sätze aus dem dritten Punkt des Datenblattes

n.b.

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